Verjährung Von Schadenersatzansprüchen
Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Im deutschen Recht unterliegen Schadenersatzansprüche einer Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Für bestimmte Schadenersatzansprüche gelten jedoch Sonderregelungen. So verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung in fünf Jahren, Ansprüche aus Vertrag in zehn Jahren. Bei vorsätzlicher Schädigung gibt es keine Verjährung.
Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden. So wird die Verjährung gehemmt, wenn der Geschädigte den Schädiger schriftlich auffordert, den Schaden zu ersetzen. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Geschädigte Klage erhebt oder ein Mahnverfahren einleitet.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch nicht mehr geltend machen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen.
Tabelle: Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche
Anspruch | Verjährungsfrist |
---|---|
Unerlaubte Handlung | 5 Jahre |
Vertrag | 10 Jahre |
Vorsätzliche Schädigung | Keine Verjährung |
✦ Tanya AI