• Default Language
  • Arabic
  • Basque
  • Bengali
  • Bulgaria
  • Catalan
  • Croatian
  • Czech
  • Chinese
  • Danish
  • Dutch
  • English (UK)
  • English (US)
  • Estonian
  • Filipino
  • Finnish
  • French
  • German
  • Greek
  • Hindi
  • Hungarian
  • Icelandic
  • Indonesian
  • Italian
  • Japanese
  • Kannada
  • Korean
  • Latvian
  • Lithuanian
  • Malay
  • Norwegian
  • Polish
  • Portugal
  • Romanian
  • Russian
  • Serbian
  • Taiwan
  • Slovak
  • Slovenian
  • liish
  • Swahili
  • Swedish
  • Tamil
  • Thailand
  • Ukrainian
  • Urdu
  • Vietnamese
  • Welsh
Hari

Your cart

Price
SUBTOTAL:
Rp.0

Verjährung Von Schadenersatzansprüchen

img

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Im deutschen Recht unterliegen Schadenersatzansprüche einer Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Für bestimmte Schadenersatzansprüche gelten jedoch Sonderregelungen. So verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung in fünf Jahren, Ansprüche aus Vertrag in zehn Jahren. Bei vorsätzlicher Schädigung gibt es keine Verjährung.

Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden. So wird die Verjährung gehemmt, wenn der Geschädigte den Schädiger schriftlich auffordert, den Schaden zu ersetzen. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Geschädigte Klage erhebt oder ein Mahnverfahren einleitet.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch nicht mehr geltend machen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen.

Tabelle: Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche

Anspruch Verjährungsfrist
Unerlaubte Handlung 5 Jahre
Vertrag 10 Jahre
Vorsätzliche Schädigung Keine Verjährung
Special Ads
© Copyright 2024 - Job 24 Biz Design
Added Successfully

Type above and press Enter to search.

Close Ads