verjährung von ansprüchen
- 1.1. Verjährung von Ansprüchen
Table of Contents
Verjährung von Ansprüchen
Die Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das dazu dient, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die durch die unbegrenzte Geltendmachung von Ansprüchen entstehen kann. Sie führt dazu, dass Ansprüche nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist. Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich nach der Art des Anspruchs. So beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche in der Regel drei Jahre, für deliktische Ansprüche fünf Jahre und für Ansprüche aus dem Grundbuch zehn Jahre.
Die Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt oder unterbrochen werden. Eine Hemmung tritt ein, wenn der Gläubiger aufgrund bestimmter Umstände, wie z.B. Minderjährigkeit oder Abwesenheit, nicht in der Lage ist, seinen Anspruch geltend zu machen. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder wenn der Gläubiger eine Klage erhebt.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Anspruch erloschen. Der Schuldner kann sich dann auf die Verjährung berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern.
✦ Tanya AI